Beamtenversorgung ohne Firlefanz

Krankenversicherung für Beamte
PKV oder GKV?
Wer Beamter oder Beamtenanwärter wird, steht bei der Krankenversicherung vor einer wichtigen Entscheidung: private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfe oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Für Beamte gelten andere Rahmenbedingungen als für Arbeitnehmer. Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an den beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil müssen Beamte selbst absichern.
Deshalb ist eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif für viele Beamte eine interessante Möglichkeit. Alternativ kann – abhängig vom jeweiligen Bundesland und der persönlichen Situation – eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht kommen.
Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem vom Bundesland, dem Beihilfeanspruch, dem Einkommen, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der persönlichen Lebensplanung ab.

GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) berechnet ihren Beitrag grundsätzlich auf Basis des Einkommens des Versicherten. Im Jahr 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur GKV 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 %, wobei die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze je nach Krankenkasse abweichen können.
Für die Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 2026 grundsätzlich 3,6 %. Für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 % hinzu, sodass sich für sie ein Beitragssatz von 4,2 % ergibt. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Ein Referendar mit einem monatlichen Einkommen von beispielsweise 1.500,00 EUR zahlt bei Anwendung des allgemeinen GKV-Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % insgesamt 17,5 % für die Krankenversicherung, also rund 262,50 EUR monatlich. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Beamte müssen die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Bundesländern grundsätzlich selbst tragen. Eine klassische hälftige Beteiligung des Dienstherrn wie bei Arbeitnehmern gibt es dort nicht.
Eine Ausnahme bilden Bundesländer, die eine pauschale Beihilfe bzw. entsprechende Zuschussmodelle anbieten. Hierzu gehören 2026 unter anderem Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Schleswig-Holstein (mit Sonder-/eingeschränkten Gruppenregeln). Die konkreten Voraussetzungen und die Ausgestaltung unterscheiden sich je nach Bundesland.

Pling, pling...
Was kostet die GKV für Beamte?
Beamte können sich grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichern. In Ländern ohne pauschale Beihilfe müssen sie die Beiträge zur freiwilligen GKV grundsätzlich selbst tragen.
Das kann insbesondere bei höheren Einkommen zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann dagegen ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankenversicherungskosten möglich sein.
Wichtig: Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Deshalb sollte vor einer Entscheidung immer geprüft werden, welche Regelung für den jeweiligen Dienstherrn gilt.

Pflege
Pflegeversicherung
Neben der Krankenversicherung muss auch die Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 grundsätzlich 3,6 %. Für Kinderlose beträgt der Beitrag 4,2 %.
Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag. Der Beitragssatz beträgt 2026:
Kinder
Beitragssatz
keine Kinder
4,20 %
1 Kind
3,60 %
2 Kinder
3,35 %
3 Kinder
3,10 %
4 Kinder
2,85 %
5 oder mehr Kinder
2,60 %
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt auch in der Pflegeversicherung 2026 bei 5.812,50 € monatlich.
Bei Beamten ist zusätzlich zu beachten, dass die Pflegeversicherung nicht einfach mit der Krankenversicherung gleichgesetzt werden kann. Je nach Beihilfesystem gelten hierfür eigene Regelungen.

Was ist denn das?
Beihilfe für Beamte
Die Beihilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenfürsorge für Beamte.
Bei der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten. Der verbleibende Anteil wird normalerweise über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Für einen aktiven Beamten beträgt der Beihilfebemessungssatz häufig 50 %. Je nach Bundesland und persönlicher Situation können jedoch andere Bemessungssätze gelten.
Beispielsweise kann sich der Beihilfesatz bei mehreren Kindern oder im Ruhestand erhöhen.
Die private Krankenversicherung muss deshalb nicht 100 % der Krankheitskosten abdecken, sondern lediglich den Teil, der nach dem individuellen Beihilfeanspruch verbleibt.

PKV als Restkostenversicherung?
PKV mit Beihilfe
Die Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung ist für viele Beamte der klassische Weg.
Beispiel:
Ein Beamter hat einen Beihilfeanspruch von 50 %.
50 % der beihilfefähigen Kosten übernimmt die Beihilfe.
Die verbleibenden 50 % werden über einen passenden Beihilfetarif der PKV abgesichert.
Bei einer späteren Erhöhung des Beihilfesatzes – beispielsweise durch den Eintritt in den Ruhestand oder aufgrund familiärer Veränderungen – kann der erforderliche Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden.

Pauschal
Pauschale Beihilfe
Inzwischen bieten mehrere Bundesländer eine pauschale Beihilfe bzw. vergleichbare Zuschussmodelle an.
Dabei wird nicht jede einzelne Rechnung über die individuelle Beihilfe abgerechnet. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr – abhängig von der jeweiligen Landesregelung – mit einem Zuschuss an den Kosten der Krankenversicherung.
2026 bestehen entsprechende Regelungen in:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Dabei ist allerdings wichtig: Nicht alle Länder verwenden dasselbe Modell.
Insbesondere Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben besondere Zuschussregelungen. Schleswig-Holstein verfolgt beispielsweise einen eingeschränkteren Ansatz als die klassische pauschale Beihilfe.
Die übrigen Bundesländer bieten derzeit keine allgemeine pauschale Beihilfe nach diesem Modell an.

Individuell
Individuelle oder pauschale Beihilfe?
Diese Entscheidung sollte gut überlegt werden.
Individuelle Beihilfe + PKV
Vorteile:
- Beihilfe zu den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Kosten
- häufig niedriger PKV-Beitrag, da nur der nicht durch Beihilfe gedeckte Anteil versichert werden muss
- im Ruhestand kann sich der Beihilfesatz erhöhen
- leistungsstarke Beihilfetarife möglich
Pauschale Beihilfe
Vorteile:
- monatlicher Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten
- insbesondere für freiwillig GKV-versicherte Beamte interessant
- die Höhe des Zuschusses ist unabhängig von einzelnen Krankheitskosten
Aber: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe kann weitreichende Folgen haben. In vielen Ländern ist die Wahl grundsätzlich bindend bzw. nur sehr eingeschränkt rückgängig zu machen.
Deshalb sollte vor der Entscheidung immer geprüft werden, welches Modell langfristig zur persönlichen Situation passt.

GKV oder PKV?
Besonderheit für Beamtenanwärter und Referendare
Für Beamtenanwärter und Referendare ist die Entscheidung besonders interessant.
Die Anwärterbezüge sind häufig vergleichsweise niedrig. Gleichzeitig können spezielle Ausbildungstarife der privaten Krankenversicherung zu einem relativ günstigen Beitrag angeboten werden.
Eine pauschale Betrachtung nach dem Motto „GKV oder PKV – was ist billiger?“ reicht deshalb nicht aus.
Entscheidend sind unter anderem:
- aktuelles Einkommen
- Bundesland
- Beihilfesatz
- Alter
- Gesundheitszustand
- Familienplanung
- Anzahl der Kinder
- gewünschter Leistungsumfang
- zukünftige berufliche Entwicklung
- Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe
Gerade bei Beamtenanwärtern sollte deshalb nicht nur der heutige Beitrag betrachtet werden, sondern die voraussichtliche Entwicklung über die gesamte Beamtenlaufbahn

Beispiel:
Referendar mit 1.500 € monatlichen Bezügen
Ein Referendar mit 1.500 € monatlichen Bezügen sollte nicht einfach davon ausgehen, dass rund 20 % seines Einkommens für die GKV anfallen.
Bei der GKV müssen der allgemeine Beitragssatz, der Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Zusätzlich ist entscheidend, ob der Dienstherr eine pauschale Beihilfe gewährt.
Die tatsächliche Belastung hängt daher vom jeweiligen Bundesland und der persönlichen Situation ab.
Ein pauschaler Betrag von beispielsweise 300 € monatlich lässt sich deshalb nicht als allgemeingültige Aussage verwenden.

GKV oder PKV?
Was ist für mich besser
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Für einen jungen, gesunden Beamten ohne Kinder kann die PKV mit individueller Beihilfe finanziell und hinsichtlich des Leistungsumfangs attraktiv sein.
Für Beamte mit Familie, bestimmten Vorerkrankungen oder einer langfristigen Präferenz für die GKV kann dagegen eine andere Lösung sinnvoll sein.
Auch die pauschale Beihilfe kann die Entscheidung zugunsten der GKV verändern.
Deshalb sollte die Entscheidung immer auf Basis der persönlichen Situation und des zuständigen Dienstherrn getroffen werden.

Häufige Fragen
zur Krankenversicherung für Beamte
Muss ich als Beamter privat versichert sein?
Nein. Beamte können grundsätzlich auch freiwillig Mitglied der GKV sein. Ob und in welcher Höhe der Dienstherr die Kosten unterstützt, hängt vom jeweiligen Beihilfesystem ab.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Das hängt vom Dienstherrn und der persönlichen Situation ab. Häufig beträgt der Beihilfebemessungssatz für aktive Beamte 50 %. Für bestimmte Angehörige und im Ruhestand können höhere Sätze gelten.
Warum ist die PKV für Beamte häufig günstiger?
Weil die Beihilfe bereits einen Teil der beihilfefähigen Kosten übernimmt. Die PKV muss deshalb häufig nur den verbleibenden Prozentsatz absichern.
Was passiert im Ruhestand?
Bei der individuellen Beihilfe erhöht sich der Beihilfesatz in vielen Beihilfeordnungen. Dadurch kann sich der erforderliche private Versicherungsschutz reduzieren.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV?
Ein späterer Wechsel von der PKV in die GKV ist nicht automatisch möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen sollten deshalb bereits vor Abschluss einer PKV berücksichtigt werden.
Ist die pauschale Beihilfe immer günstiger?
Nein. Welche Variante günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienstand, Kindern, Beihilfesatz, PKV-Beitrag und langfristiger Planung ab.

Fazit
Unser Tipp
Die Entscheidung für GKV oder PKV gehört zu den wichtigsten finanziellen Entscheidungen während der Beamtenlaufbahn.
Nicht nur den heutigen Monatsbeitrag vergleichen.
Viel wichtiger ist eine Betrachtung der langfristigen Entwicklung – vom Beamtenanwärter über die aktive Dienstzeit bis hin zum Ruhestand.
Lassen Sie deshalb Ihre persönliche Situation individuell berechnen und vergleichen Sie GKV, PKV und – sofern verfügbar – die pauschale Beihilfe miteinander.
“Nix blabla, sondern Das Beste Einfach”
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Franz Werner

